Trotzdem achten wir auf ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Grundsätzlich richten sich die Gebühren gemäß § 11 StBVV nach
1. der Bedeutung der Angelegenheit,
2. dem Umfang,
3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit.
Die Gebühren werden als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen.